Jetzt Mitglied werden
und im ersten Jahr sparen!

Dieses Angebot gilt nur für erstmals bei uns spielende Mitglieder.
Schüler, Studenten, Azubis, Kinder*
60
Vergünstigter Beitrag für das erste Jahr.*Kinder ab 10 Jahre ohne Mitgliedschaft eines Elternteils.
Erwachsene
99
Vergünstigter Beitrag für das erste Jahr.
Paare
195
Vergünstigter Beitrag für das erste Jahr.

Mitgliedschaft Erwachsene

(ab Vollendung des 18. Lebensjahres)

Beitragsgruppe Bezeichnung Jahresbeitrag
E1 Erwachsene – Einzelmitgliedschaft 242,00 €
E2 Ehepaare / Lebensgemeinschaften 459,00 €
E3 Azubis, Studenten, Schüler (mit jährlichem Nachweis) 127,00 €
E4 Senioren ab Vollendung des 75. Lebensjahres (auf Antrag) 121,00 €
F Fördernde Mitglieder (Passiv) 60,00 €
Z Zweitmitgliedschaft 121,00 €

Mitgliedschaft Kinder

(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

Beitragsgruppe Bezeichnung Jahresbeitrag
K1 Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres 0,00 €
K2 Kinder ab Beginn des 10. Lebensjahres
 bei Mitgliedschaft eines Elternteils 50,00 €
K3 Kinder ab Beginn des 10. Lebensjahres 
ohne Mitgliedschaft eines Elternteils 100,00 €

Weitere Informationen & Dokumente

Mitglied werden

Mitglied kann jede Person werden, die einen schriftlichen Aufnahmeantrag gestellt hat, sowie die Satzung des Vereins anerkennt und achtet. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Der freiwillige Austritt hat schriftliche zu erfolgen und ist zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (spätestens zum 30.9.) zulässig.

Nachweis für Ermäßigungen

Alle Studenten, Azubis und Schüler von 18 bis 27 Jahren weisen wir darauf hin, dass eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages nur gewährt wird, wenn bis spätestens 30. November 
 eines jeden Jahres ein entsprechender Nachweis eingereicht wird. Nachträglich gebrachte Bescheinigungen können nicht berücksichtigt werden.

Eintritt im 2. Halbjahr

Ein Mitglied, dessen Eintritt erst nach dem 30. Juni eines Jahres wirksam wird, zahlt für dieses Jahr nur die Hälfte des normalerweise anfallenden Jahresbeitrages. Dies gilt nicht für spezielle Angebote (z. B. Schnuppe-Angebot, Vergünstigungen im ersten Jahr).

Spezielle Angebote

Der Vorstand ist berechtigt spezielle Angebote (z. B. Schnupper-Angebot) für erstmals bei uns spielende Mitglieder auszuloben.

Zweitmitgliedschaft

Spieler, die jährlich nachweislich in einem anderen Tennisclub als aktives Mitglied Beitrag leisten, können eine Zweitmitgliedschaft für höchstens 2 Beitragsjahre beantragen. Der schriftliche Nachweis über eine aktive Mitgliedschaft aus dem Heimatverein ist erforderlich und muss mit dem Antrag auf Zweitmitgliedschaft eingereicht werden. Wird die Zweitmitgliedschaft nicht bis zum 30.09. des 2. Beitragsjahres gekündigt, geht diese automatisch in eine Vollmitgliedschaft über.

Arbeitseinsatz

Jedes aktive Mitglied muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des
70. Lebensjahres gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung im Kalenderjahr mindestens
5 Stunden Arbeitseinsatz leisten. Diese können u. a. bei der Anlagenpflege, bei der Durchführung von Turnieren/Veranstaltungen oder in Projekten erbracht werden. Der Beleg zum Nachweis der erbrachten Stunden kann auf der Homepage des TuS Tennis runter geladen werden. Alle im Laufe des Jahres erbrachten Stunden sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einer vom Vorstand bevollmächtigten Person abzuzeichnen.

Der Beleg ist bis zum 31.12. des Jahres beim Kassenwart einzureichen. Nicht geleisteter Arbeitseinsatz wird im Januar des Folgejahres mit 70€ belastet.

Sonstige Gebühren

Bei einer vom Mitglied/Zahlungspflichtigen zu verantwortenden Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Sollte ein Mitglied uns keine Einzugsermächtigung erteilen, so erhöht sich der Beitrag durch den höheren Verwaltungsaufwand um 10,00 € pro Mitglied. Rechnungszahlung ist nur jährlich möglich.

Finanzielle Notlage

Einem Mitglied, das nachweislich in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Beitrag gestundet oder für die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. 
Über ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand.

Fördernde Mitglieder / Passives Mitglied

Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die sich am Spielbetrieb im Verein nicht aktiv beteiligen, den Verein aber durch Zahlung des Beitrages unterstützen und fördern.

Die passive Mitgliedschaft ist auch bei vorübergehendem Nichtspielen sinnvoll, diese ist dann ab dem nächsten Mitgliedsjahr gültig. Man zahlt einen verminderten Beitrag und bleibt trotzdem Klubmitglied und wird somit auch zu allen Veranstaltungen eingeladen. Besonders bei beruflichen oder gesundheitlichen Engpässen ist eine passive Mitgliedschaft eine gute Alternative.

Der Beitrag ist wesentlich geringer als bei aktiven Mitgliedern. Passive Mitglieder, können die Außenplätze ausschließlich als Gast gem. Gastspielordnung nutzen.

Kontaktiere uns gerne für mehr Informationen: tusholstein@tennis-quickborn.de

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25451 Quickborn
Harksheider Weg 264