Weitere Informationen & Dokumente
Mitglied werden
Mitglied kann jede Person werden, die einen schriftlichen Aufnahmeantrag gestellt hat, sowie die Satzung des Vereins anerkennt und achtet. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der freiwillige Austritt hat schriftliche zu erfolgen und ist zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (spätestens zum 30.9.) zulässig.
Nachweis für Ermäßigungen
Alle Studenten, Azubis und Schüler von 18 bis 27 Jahren weisen wir darauf hin, dass eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages nur gewährt wird, wenn bis spätestens 30. November eines jeden Jahres ein entsprechender Nachweis eingereicht wird. Nachträglich gebrachte Bescheinigungen können nicht berücksichtigt werden.
Eintritt im 2. Halbjahr
Ein Mitglied, dessen Eintritt erst nach dem 30. Juni eines Jahres wirksam wird, zahlt für dieses Jahr nur die Hälfte des normalerweise anfallenden Jahresbeitrages. Dies gilt nicht für spezielle Angebote (z. B. Schnuppe-Angebot, Vergünstigungen im ersten Jahr).
Spezielle Angebote
Der Vorstand ist berechtigt spezielle Angebote (z. B. Schnupper-Angebot) für erstmals bei uns spielende Mitglieder auszuloben.
Zweitmitgliedschaft
Spieler, die jährlich nachweislich in einem anderen Tennisclub als aktives Mitglied Beitrag leisten, können eine Zweitmitgliedschaft für höchstens 2 Beitragsjahre beantragen. Der schriftliche Nachweis über eine aktive Mitgliedschaft aus dem Heimatverein ist erforderlich und muss mit dem Antrag auf Zweitmitgliedschaft eingereicht werden. Wird die Zweitmitgliedschaft nicht bis zum 30.09. des 2. Beitragsjahres gekündigt, geht diese automatisch in eine Vollmitgliedschaft über.
Arbeitseinsatz
Jedes aktive Mitglied muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des
70. Lebensjahres gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung im Kalenderjahr mindestens
5 Stunden Arbeitseinsatz leisten. Diese können u. a. bei der Anlagenpflege, bei der Durchführung von Turnieren/Veranstaltungen oder in Projekten erbracht werden. Der Beleg zum Nachweis der erbrachten Stunden kann auf der Homepage des TuS Tennis runter geladen werden. Alle im Laufe des Jahres erbrachten Stunden sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einer vom Vorstand bevollmächtigten Person abzuzeichnen.
Der Beleg ist bis zum 31.12. des Jahres beim Kassenwart einzureichen. Nicht geleisteter Arbeitseinsatz wird im Januar des Folgejahres mit 70€ belastet.
Sonstige Gebühren
Bei einer vom Mitglied/Zahlungspflichtigen zu verantwortenden Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Sollte ein Mitglied uns keine Einzugsermächtigung erteilen, so erhöht sich der Beitrag durch den höheren Verwaltungsaufwand um 10,00 € pro Mitglied. Rechnungszahlung ist nur jährlich möglich.
Finanzielle Notlage
Einem Mitglied, das nachweislich in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Beitrag gestundet oder für die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. Über ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand.
Fördernde Mitglieder / Passives Mitglied
Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die sich am Spielbetrieb im Verein nicht aktiv beteiligen, den Verein aber durch Zahlung des Beitrages unterstützen und fördern.
Die passive Mitgliedschaft ist auch bei vorübergehendem Nichtspielen sinnvoll, diese ist dann ab dem nächsten Mitgliedsjahr gültig. Man zahlt einen verminderten Beitrag und bleibt trotzdem Klubmitglied und wird somit auch zu allen Veranstaltungen eingeladen. Besonders bei beruflichen oder gesundheitlichen Engpässen ist eine passive Mitgliedschaft eine gute Alternative.
Der Beitrag ist wesentlich geringer als bei aktiven Mitgliedern. Passive Mitglieder, können die Außenplätze ausschließlich als Gast gem. Gastspielordnung nutzen.
Kontaktiere uns gerne für mehr Informationen: tusholstein@tennis-quickborn.de